09.02.11 Kurz kommentiert (VII)

Von Stephan  |  Aus der Presse

“Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass Verkehrsaufträge ab sofort unbedingt öffentlich ausgeschrieben werden müssen, so dass sich mehrere Unternehmen darum bewerben können. Direktvergaben, von denen bislang oft die Bahn profitiert hatte, erklärte das Gericht nur noch in Ausnahmefällen für zulässig.” (Zeit online)

Das Urteil kann auch Auswirkungen auf die Vergabe des S-Bahn-Netzes in Berlin im Jahr 2017 haben. Eine europaweite Ausschreibung belebt den Wettbewerb und führt hoffentlich zu einem besseren Angebot als zur Zeit. (Nagut, schlechter als der aktuelle “Winterfahrplan” kann’s ja eigentlich nicht mehr werden.)

Letzte Änderung am 09.02.2011 um 14:05, Kategorien:  

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