27.04.09 Neue Fahrgastrechte im Bundstag beschlossen

Von Stephan  |  Positives

Am Freitag hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen. Stimmt der Bundsrat Mitte Mai zu, sollen die neuen Regelungen schon ab Juni gelten. Es soll auch eine bundesweite Schlichtungsstelle eingerichtet werden. Die wichtigsten Neuerungen:

»Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde gibt es künftig 25 Prozent (bisher 20) des Fahrpreises zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent, auf Wunsch auch in bar. Bisher gab es nur Gutscheine. Der Wechsel des Verkehrsmittels wird künftig erlaubt: Im Nahverkehr dürfen ab 20 Minuten Verspätung höherwertige Züge benutzt werden.« (Focus online)

Den Linken und den Grünen, außerdem einigen Fahrgastverbänden, würden die Änderungen nicht weit genug gehen, berichtet Focus online weiter. Sie forderten Fahrpreis-Erstattungen bereits nach 30 Minuten Verspätung.

Gesetzentwurf: Neue Fahrgastrechte für Bahnkunden

Ich persönlich halte das für unrealistisch. Die beschlossen Regelungen reichen mir aus, denn sie beinhalten auch die Verspätung von Regionalzügen, die bisher von den Kulanzbestimmungen der Deutschen Bahn ausgenommen waren. Leider kann die Bahn diese Reglungen als Begründung für erneute Fahrpreiserhöhungen zum nächsten Fahrplanwechsel verwenden.

Focus online: Kunden bekommen bei längerer Verspätung halben Fahrpreis zurück

Information des Bundstages: Eine Stunde Verspätung wird für die Bahn teuer

Letzte Änderung am 27.04.2009 um 20:39, Kategorien:  

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