10.04.09 Rechtsverstöße bei der Ausspähung von Bahn-Mitarbeitern
Im Rahmen der Korruptionsbekämpfung hat die Bahn pauschal und umfangreich Daten von Mitarbeitern und deren Angehörigen verarbeitet, aber keines der Screening-Verfahren habe die rechtlichen Anforderungen erfüllt, meint der Berliner Landesbeauftrage für den Datenschutz Alexander Dix. Am Mittwoch legte er dem Aufsichtsrat den vorläufigen Abschlussbericht über die Ermittlungem im Datenskandal bei der Deutschen Bahn vor.
Es sollen Nachnamen, Vornamen, Privatanschriften, Telefonnummern, Personalnummern und den entsprechenden Daten zu den Ehepartnern an eine Detektei übermittelt worden sein. „In den Unterlagen konnten wir keinerlei Hinweise darauf finden, dass der Network Deutschland GmbH bei ihren Ermittlungen irgendwelche Vorgaben oder gar Beschränkungen auferlegt wurden“, heißt es in dem Bericht, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert. Die Detektei habe auch private Kontodaten besorgt, von denen „kaum vorstellbar“ sei, dass sie legal beschafft wurden.
Aus den bisherigen Untersuchungen geht auch hervor, dass ein Vorstandmitglied von den Vorgängen gewusst habe. Mehdorn hatte bis zuletzt behaupet, von den Datenabgleich nichts gewusst zu haben, und bestritt, dass die Bahn gegen Gesetzte verstoßen hat. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz habe die Bahn diese Daten aber gar nicht „rechtmäßig“ verarbeiten können, so die SZ weiter.
Süddeutsche Zeitung: Pfeif‘ aufs Recht


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